§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der STORCH Malerwerkzeuge & Profigeräte GmbH, Platz der Republik 6, 42107 Wuppertal, Telefon: +49 (0)202 49 20-0, Fax: +49 (0)202 49 20-111, E-Mail: info(at)storch.de, vertreten durch Jörg Heinemann, Registergericht: Amtsgericht Wuppertal, Registernummer: HRB 9455, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE 812393124 (nachfolgend „STORCH“) und ihren Kunden, die eine Bestellung im Onlineshop unter www.storch.de über die Lieferung der dort angebotenen Waren zum Gegenstand haben.
(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen Fassung. Die jeweils neueste Fassung der AGB wird dem Kunden auf Wunsch übersendet und kann unabhängig hiervon jederzeit unter https://www.storch.de/agb eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Der Kunde stimmt durch die Warenbestellung der Anwendung dieser AGB ausdrücklich zu und verzichtet auf die Geltendmachung eigener abweichender Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn STORCH diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn diese gesondert, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, muss er STORCH hierauf sofort schriftlich hinweisen.
(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne der §§ 14, 310 Abs. 1 BGB, also jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Verkauf an Verbraucher ist ausgeschlossen.
§ 2 Registrierung zum Handelssystem
(1) Die Warenbestellung im Onlineshop von STORCH setzt eine vorherige, kostenlose Registrierung im Handelssystem von STROCH voraus. Ein Anspruch auf Zulassung zum Handelssystem besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auf Verlangen von STORCH hat der Kunde STORCH eine Kopie seines Personalausweises zuzusenden bzw. seine Umsatzsteueridentifikationsnummer zu benennen und registerrechtliche Eintragung zu dokumentieren. Zur Zulassung füllt der Kunde elektronisch das auf der Webseite von STORCH vorhandene Anmeldeformular aus und sendet dieses an STORCH. Die zur Erstellung des Benutzerkontos erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nach erfolgreicher Registrierung erfolgt die Anmeldung zum Handelssystem von STORCH durch Eingabe der Kundennummer, bzw. der hinterlegten E-Mailadresse des Kunden, sowie des durch den Kunden gewählten Passworts. Der Kunde ist verpflichtet das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen.
(2) Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses durch den Kunden mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dessen Registrierung mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Allein mit der Registrierung zum Handelssystem besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von STORCH angebotenen Waren.
(3) Soweit sich die persönlichen Angaben des Kunden ändern, ist der Kunde selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können auf der Webseite von STORCH nach Anmeldung unter „Kundenbereich“ vorgenommen werden.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Das Produktangebot von STORCH umfasst eine Vielzahl verschiedener Produkte auf dem Gebiet des Maler- und Stuckateurhandwerks (z.B. Werkzeuge, Maschinen, Verbrauchsmaterialien, Hilfsmittel und dazugehörige Dienstleistungen).
(2) STORCH erbringt die konkrete Leistung nach Auftragserteilung zu den Bedingungen der jeweils angegebenen Leistungsbeschreibung. Dies betrifft insbesondere die Art und den Umfang der Leistungen sowie die Preise und die Lieferzeit.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln von STORCH, insbesondere im Onlineshop, sind frei-bleibend und stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags durch STORCH dar, sondern dient zur Abgabe eines verbindlichen Angebots nach § 145 BGB durch den Kunden (Bestellung).
(2) Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) in der Produktpräsentation sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(3) Der Kunde kann eine Bestellung im Onlineshop von STORCH wie folgt aufgeben: Zunächst hat sich der Kunde auf der Webseite von STORCH unter „Kundenbereich“ mit seiner Kundennummer oder E-Mailadresse und seinem Passwort für den Onlineshop anzumelden. Nach erfolgreicher Anmeldung kann der Kunde den Onlineshop von STORCH nutzen und die gewünschten Produkte bestellen. Wenn der Kunde das gewünschte Produkt gefunden hat, kann er dieses unverbindlich durch Anklicken des Produktnamens oder des Produktbildes genauer ansehen und erhält dadurch weitere Informationen über das entsprechende Produkt (z.B. Artikelnummer, Größe, Verkaufseinheiten, Stückpreise). Sofern der Kunde das entsprechende Produkt bestellen möchte, kann er unter „Menge/Stk.“ die gewünschte Stückzahl eingeben und dieses durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ für den weiteren Bestellvorgang in den Warenkorb legen. Änderungen an seiner Bestellung kann der Kunde vor Absendung der Bestellung jederzeit durch Anklicken des Buttons „Warenkorb“ vornehmen. Im Warenkorb kann der Kunde die zu bestellende Menge des jeweiligen Produktes verändern sowie einzelne Artikel aus dem Warenkorb entfernen. Im Warenkorb werden dem Kunden sowohl die Einzelpreise der ausgewählten Produkte, die Zwischensumme der Bestellung, ggfs. anfallende Versand- und Bearbeitungskosten, sowie die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer und die Gesamtsumme der Bestellung angezeigt. Sofern der Kunde die Bestellung aufgeben möchte, kann er im Warenkorb auf den Button „zur Kasse gehen“ zu klicken und gelangt dadurch zu der Eingabemaske für die persönlichen Bestelldaten des Kunden (Rechnungsinformationen, Versandadresse, Versandart, Bezahlart). Nach Eingabe der Bestelldaten gelangt der Kunde durch Anklicken des Buttons „Fortsetzen“ zur Bestellübersicht, die alle ausgewählten Artikel samt Preis- und Mengenangabe, sowie der voraussichtlichen Lieferzeit wiedergibt. Dem Kunden wird an dieser Stelle auch die Möglichkeit gegeben, einen Kommentar zur Bestellung abzugeben. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ sowie vorheriger Aktivierung der Checkbox am Ende des Bestellvorgangs schließt der Kunde die Bestellung ab und gibt ein verbindliches Vertragsangebot gegenüber STORCH ab.
(4) Nach Eingang des Kaufangebots erhält der Kunde von STORCH eine automatisch erzeugte E-Mail, durch die der Eingang der Bestellung bestätigt wird (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots des Kunden durch STORCH dar.
(5) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn STORCH die Bestellung durch eine ausdrückliche Erklärung annimmt. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist STORCH berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang bei ihr anzunehmen. Einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung stehen die erfolgte Rechnungserteilung sowie die durchgeführte Lieferung der Ware an den Kunden gleich. STORCH ist berechtigt, die Annahme – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle einer nicht richtigen oder nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nicht- oder Teillieferung nicht von STORCH zu vertreten ist.
§ 5 Speicherung des Vertragstextes
STORCH speichert die Bestellung des Kunden und die eingegebenen Bestelldaten. STORCH sendet dem Kunden per E-Mail eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten zu. Auch hat der Kunde die Möglichkeit, sowohl die Bestellung als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Absenden der Bestellung an STORCH auszudrucken. Die AGB kann der Kunde jederzeit unter www.storch.de/agb.html einsehen. Schließlich hat der Kunde über sein Kundenkonto unter „Kundenbereich“ jederzeit Zugriff auf die von ihm getätigten Bestellungen.
§ 6 Preise, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Kosten und Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Produktangebot von STORCH. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise in EURO und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich der unter § 7 Abs. 2 dieser AGB näher bezeichneten Versand- und Verpackungskostenpauschalen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Rechnungsbeträge sind vom Kunden innerhalb von 10 Kalendertagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei der Hereinnahme von Schecks oder Wechseln tritt die Tilgung erst mit deren endgültiger Einlösung ein. STORCH behält sich vor, bis zum Ausgleich der Rechnung zu erbringende Leistungen zurückzubehalten.
(3) Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Mahnpauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadens-ersatzes bleibt vorbehalten.
(4) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder von STORCH anerkannt sind oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zur Forderung von STORCH stehen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Lieferbedingungen, Versandkosten, Erfüllungsort, Gefahrübergang, Annahmeverzug, höhere Gewalt
(1) Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden im Rahmen der Bestellabwicklung angegebene Lieferanschrift. STORCH ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teilliefe-rung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, STORCH erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist STORCH berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Ware wird von STORCH versandfertig zur Lieferung bereitgestellt. Das Verpackungsmaterial wird Eigentum des Kunden; er ist zur ordnungsgemäßen Entsorgung des Verpackungsmaterials verpflichtet.
(2) Für eine Lieferung von Waren innerhalb von Deutschland gelten folgende Bestimmungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde: Der Netto-Mindestbestellwert beträgt 20,00 EUR. Die Versandkosten bei einem Netto-Bestellwert von weniger als 50,00 EUR betragen 8,00 EUR. Ab einem Netto-Bestellwert von 50,00 EUR fallen keine Versand- und Verpackungskosten an. Für eine Lieferung von Waren nach Österreich gelten folgende Bestimmungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde: Der Netto-Mindestbestellwert beträgt 20,00 EUR. Die Versandkosten bei einem Netto-Bestellwert von weniger als 50,00 EUR betragen 10,00 EUR. Ab einem Netto-Bestellwert von 100,00 EUR fallen keine Versand- und Verpackungskosten an. Lieferbedingungen und Versandkosten in das restliche Ausland auf Anfrage.
(3) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wuppertal, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
(5) STORCH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die STORCH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse STORCH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist STORCH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber STORCH vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller STORCH zustehenden gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich STORCH das Eigentum an den verkauften und gelieferten Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat STORCH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die STORCH gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist STORCH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf STORCH diese Rechte nur geltend machen, wenn sie dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Der Kunde ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei STORCH als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt STORCH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Der Kunde tritt schon jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen STORCH und ihm vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer), die aus der Weiterveräußerung entstehen, bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von STORCH gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an STORCH ab. STORCH nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben STORCH ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. STORCH verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ihr gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und STORCH den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 dieser Regelung geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann STORCH verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist STORCH in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von STORCH um mehr als 20%, wird STORCH auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.
§ 9 Gewährleistung
(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt. Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung), die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn STORCH nicht binnen einer Woche nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich verdeckter Mängel gilt die gelieferte Ware als vom Kunden genehmigt, wenn die schriftliche Mängelrüge STORCH nicht unverzüglich nach Erkennbarkeit erfolgt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Unter-suchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von STORCH für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Seiner Untersuchungspflicht ist der Kunde auch im Falle des Rückgriffes des Unternehmers nach § 478 BGB nicht enthoben. Zeigt er in solchen Fällen den von seinem Abnehmer geltend gemachten Mangel nicht sofort an, so gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
(2) Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist und der Kunde den Mangel rechtzeitig angezeigt hat, ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. STORCH hat – nach ihrer Wahl – die Ersatzlieferung oder Nachbesserung innerhalb angemessener Frist durchzuführen. Der Kunde muss STORCH insgesamt zwei Nachbesserungsversuche ein-räumen, wenn der Kunde der STORCH nicht zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die ergebnis-los abgelaufen ist. Ist die von dem Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung.
(3) STORCH ist so lange nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wie sich der Kunde seinerseits mit der Erfüllung nicht nur unerheblicher Vertragspflichten in Verzug befindet. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückhaltungsrecht zusteht. Die Zahlung kann der Kunde wegen Mängeln nur insoweit zurückhalten oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte geltend machen, als die Höhe der zurückbehaltenen Vergütung in angemessenem Verhältnis zum Umfang des Mangels steht.
(4) Auf Verlangen von STORCH ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an STORCH zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die STORCH die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(5) Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rück-trittsrecht.
(6) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 10 dieser AGB.
§ 10 Haftung
(1) Die Haftung von STORCH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, wie folgt eingeschränkt:
(2) Auf Schadensersatz haftet STORCH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (grobes Verschulden).
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet STORCH vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von STORCH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden STORCH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
(4) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit STORCH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Soweit STORCH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
§ 11 Verjährung
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln gemäß § 9 dieser AGB ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr gilt nicht, wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines von STORCH zu vertretenen Mangels oder auf vorsätzliches Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit von STORCH oder ihrer Erfüllungsgehilfen gestützt wird.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichts-stand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen STORCH und dem Kunden nach Wahl von STORCH der Geschäftssitz STORCH oder der des Kunden. Für Klagen gegen STORCH ist in diesen Fällen jedoch der Geschäftssitz von STORCH der ausschließliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Verkauf nur an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen, nicht jedoch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Alle Preise in Euro zzgl. gesetzl. MwSt. Angebote freibleibend